Müllgebühr

Gebührenpflichtig ist jede physische oder juridische Person, italienischer oder ausländischer Staatsangehörigkeit, welche aus jedwedem Rechtsgrund (Eigentum, Fruchtgenuss, Leihe, Miete, usw.) Räumlichkeiten und Freiflächen besetzt, innehat oder führt. Auch für nicht genützte Räumlichkeiten und Freiflächen ist die Gebühr geschuldet, sofern diese für die Nutzung bereitgestellt sind.

Der Beginn der Besetzung oder des Besitzes muss mit der vorgesehenen Meldung spätestens innerhalb von 60 Tagen mitgeteilt werden. Gleichzeitig mit der Meldung muss der Gebührenpflichtige das Abholen der Müllsäcke veranlassen. Sollte im Laufe des Jahres keine Säcke abgeholt werden oder keine Entleerung des Containers registriert, so wird trotzdem eine  Mindestmenge berechnet.

Die Gebühr ist auf den Zeitraum eines Jahres bezogen und wird aufgrund der genau erfassten Qualität und effektiv produzierten Quantität des Mülls sowie aufgrund der Bewirtschaftungskosten desselben berechnet. Die Gebühr hat Vergütungscharakter und setzt sich aus folgenden Elementen zusammen: 

  1. Grundgebühr
  2. Mengenabhängige Gebühr
  3. Eventuelle Gebühr für Sonderdienste

GRUNDGEBÜHR

Haushalte/Betriebe

GrundgebührHaushalte: Betrag/Person
Betriebe: Betrag/Kategorie
MindestmengeHaushalte: pro Person 180 Liter/Jahr
Zweitwohnungen: 360 Liter/Jahr
Betriebe: Menge nach jeweiligen Kategorien
Siehe Beschluss!




ENTLEERUNGSGEBÜHR

Die Entleerungsgebühr ist für private Haushalte und Betriebe gleich.

JahrEntleerungsgebühr
Euro/Liter + 10% Mwst.
20240,0636
20230,0517
20220,0517
20210,0481
20200,0481
20190,0496

 

Allgemeine Informationen:

  • Gemeinnützige Vereine mit Sitz in der Gemeinde Enneberg, die Veranstaltungen (Waldfeste, Tanzveranstaltungen usw.) organisieren, haben Anspruch auf kostenlose 1100-Liter-Behälter oder eine Menge von 80-Liter-Säcken, die mit dem Steueramt zu vereinbaren sind.
  • Alle Neugeborenen kostenlos 10 Müllsäcke zu 60 Liter.


Beschluss - Genehmigung des Tarifes der Müllentsorgungsgebühr für das Jahr 2023

Beschluss - Genehmigung des Tarifes der Müllentsorgungsgebühr für das Jahr 2024

 

Neumeldung Müllgebühr (99 KB) - .DOC

Zuständig

DEU