Trinkwassergebühr

 

Die Trinkwassergebühr wird ab 2019 aufgrund des D.L.H. Nr. 29 vom 16 August 2017 neu geregelt.

Die anfallenden Kosten werden in fixe und variable Kosten aufgeteilt. Die Berechnung der Trinkwassergebühr wird jährlich aufgrund des Zählerstandes durchgeführt (Differenz des Zählerstandes zwischen Vorjahr und laufendem Jahr).

  

Die Tarife für den Trinkwasserversorgungsdienst setzen sie sich so zusammen:

 

1. Die fixen Kosten werden anhand der Größe des installierten Wasserzählers berechnet:

ZÄHLERART

TARIF 2023

 TARIF 2024
Zähler zu 1/2 Zoll€ 31,31 € 33,37
Zähler zu 3/4 Zoll€ 36,53 € 38,94
Zähler zu 1 Zoll€ 41,75 € 44,50
Zähler zu 1¼ Zoll€ 52,19 € 55,62
Zähler zu 1½ Zoll€ 62,63 € 66,75
Zähler zu 2 Zoll€ 187,88 € 200,24

die Beträge verstehen sich zuzüglich Mwst.

 

2. Die variablen Kosten werden anhand des Wasserverbrauchs in verschiedenen Kategorien eingeteilt:



Tarif 2023Tarif 2024
 HaushaltVerbrauchsabhängiger Einheitstarif
€ 0,6753
€ 0,6753
 Nicht-Haushalt Grundtarif für Nicht-Haushalte bis 200 m³ pro Einheit€ 0,6753€ 0,6753
 Nicht-Haushalt Erhöhter Tarif für Nicht-Haushalte über 200 m³€ 0,8778 € 0,8778
 GemischtNicht-Haushalt bis 200 m³ pro Nicht-Haushalt€ 0,6753 € 0,6753
 Gemischt Erhöhter Tarif für Nicht-Haushalte über 200 m³  
€ 0,8778€ 0,8778
 Tränktarif Nutzung Landwirtschaft – nur ermäßigter Tränktarif€ 0,2026€ 0,2026

    Die Beträge verstehen sich zuzüglich Mwst.


Wichtig:

Wird ein Gebäude (Wohnung, Pension, Bar ...) neu errichtet, so muss eine Meldung bezüglich Müllgebühr, Wasser- und Abwassergebühr im Steueramt der Gemeinde gemacht werden. Auch im Falle von Umschreibung der  Gebäude oder Abbruch muss diese Meldung abgegeben werden.

 

Genehmigung des Tarifes für den Trinkwasserverbrauch für das Jahr 2022

 Genehmigung des Tarifes für den Trinkwasserverbrauch für das Jahr 2023

Genehmigung des Tarifes für den Trinkwasserverbrauch für das Jahr 2024


 

 


 


 

Zuständig

DEU