Aufenthaltsabgabe auf Zweitwohnungen

Grundlage der Aufenthaltsabgabe ist der zeitweilige Aufenthalt zu touristischen Zwecken in Wohneinheiten auf dem Gemeindegebiet von Personen, die nicht in der Gemeinde ansässig sind.

Die Aufenthaltsabgabe ist jährlich zu entrichten und setzt sich aus einer auf die Kategorie bezogenen Grundabgabe und einer nach Kategorie und nutzbarer Fläche bemessenen Zusatzabgabe zusammen (Titel II DPRA vom 20.10.1988 Nr. 29/L).

Grundabgabe

KATEGORIE
I. Kategorie

II. Kategorie
III. KategorieIV. Kategorie
Grundsteuer Euro216,9120123,949861,974946,4811


 

Zusatzabgabe

KATEGORIEI. KategorieII. KategorieIII. KategorieIV. Kategorie
bis 80 m² Euro/m²0,77460,61980,46470,3873
bis 150 m² Euro/m²1,08450,92970,77460,6198
über 150 m² Euro/m²1,54951,23961,08450,9297





 

Datei herunterladen: PDFAuftenthaltsabgabe 2011 und folgende

Weitere Informationen auf www.gvcc.net


Auftenthaltsabgabe-Meldung einer Wohneinheit (49 KB) - .DOC

Zuständig

DEU